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Dr.med.Markus Arnold

Facharzt - Innere Medizin  ---- Rheumatologie ----   Geriatrie und Sportmedizin
Wegscheidgasse 5
6380 St. Johann in Tirol

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Wahlarzt

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Patienteninformation

                       Wahlarzt

 

Was ein Wahlarzt?

 

Fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte – eine ausreichende ärztliche Versorgung wäre ohne Wahlärzte nicht möglich. Der Patient hat das Recht seinen Arzt frei wählen zu können. Die Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht nötig, es kann natürlich auch eine Überweisung durch einen Kassenarzt oder anderen Wahlarzt erfolgen. Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse steht, d.h. die Untersuchungen und Behandlungen können nicht gegen Vorlage der E-Card durchgeführt werden.


Warum ein Wahlarzt?


Die Gründe für den Besuch eines Wahlarztes sind unterschiedlich. Meistens sind sie mit dem Faktor "Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich"), wie auch auf die Wartezeit auf einen Termin oder in der Ordination ("ich benötige wenig Zeit").

  • Flexible Ordinationszeiten und in dringenden Fällen kurzfristige Termine
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt Ihres Vertrauens
  • Ausreichend Zeit für Untersuchung, Therapie und Befundbesprechung
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind
  • Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung)  mit weiteren Fachärzten (Wahl- oder Kassenärzten) oder Krankenanstalten

 

Was kostet der Wahlarzt?

 

Wahlärzte haben die Möglichkeit ihr Honorar frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, vor Beginn der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen. Für die erbrachten Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privat-honorarnote aus, die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen und hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages, Zusatzversicherungen übernehmen dann die restlichen Kosten.



Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung.

Bitte um telefonische Terminvereinbarung

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